Der MaxiCare Pflegedienst rechnet dabei mit allen Kranken- und Pflegekassen ab.
Grundsätzlich werden die Kosten für die notwendigen Leistungen von Ihrer Pflegeversicherung, Krankenkasse und/oder dem Sozialhilfeträger übernommen. Sofern von Ihnen gewünscht, bieten wir Ihnen darüber hinaus zusätzliche Dienstleistungen an.
Sie erhalten vor Abschluss des Pflegevertrages einen verbindlichen detaillierten Kostenvoranschlag, aus dem die vereinbarten Leistungen und Kosten hervorgehen.
Die Kosten können sich wie folgt verteilen:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten - wenn Pflegestufe I, II oder III anerkannt ist - im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höhe.
Der Sozialhilfeträger übernimmt weitere Kosten, wenn die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft sind. Die Voraussetzung für Hilfe zur Pflege sind erfüllt, wenn das Einkommen/Vermögen des Betroffenen festgelegte Grenzen nicht übersteigt.